Schutz von Streuobstwiesen

Einspruch gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Gemeinde Neuhausen/Enzkreis

  1. Seit 30 Jahren engagiert sich die BUND Bezirksgruppe Biet für die landeseigene Streuobstwiese „Herzbohnengarten“ in Neuhausen-Steinegg (Enzkreis) mit Unterstützung des Landes, des Regierungspräsidiums Karlsruhe und des Landratsamts Enzkreis für den Erhalt und die Pflege der Wiese gemäß der Landesregierung: Rettet die Streuobstwiesen“
  2. Die Streuobstwiese hat sich so innerhalb von 30 Jahren zu einem äußert artenreichen Biotop in Ortsrandlage entwickelt und dienst auch der gegenüberliegenden Gemeinschaftsschule als Lehr- und Lernort
  3. Eine beabsichtigte Wohnbebauung würde massiv in den sich herausentwickelten Naturhaushalt und die angrenzende FFH-Kulisse der „Würm-Nagold-Pforte“ eingreifen, das entstandene und mit staatlichen Geldern unterstütze Biotop auf Jahre zerstören.
  4. Die Gemeinde Neuhausen / Enzkreis verfügt derzeit über ca. 200 ausgewiesene und erschlossene Wohnbauflächen in privater Trägerschaft, auf die die Gemeindeverwaltung zurückgreifen könnte; außerdem steht in unmittelbarer Nähe der Streuobstwiese noch eine zu erschließende Ackerfläche laut FNP als Bauerwartungsland zur Verfügung.
  5. Die landeseigene Fläche im Gewann „Herzbohnengarten“ wurde vor 7 Jahren bereits aus „öffentlichem legitimen Interesse“ für den Neubau eines ortsansässigen Altenheims der Caritas stark beschnitten, damit aber offener Boden auf Dauer versiegelt.
  6. Die geplante Bebauung des östlichen Teils des "Herzbohnengartens" ist gesetzeswidrig, denn der seit 2020 geltenden §33a des Naturschutzgesetzes verbietet die Umwandlung von Streuobstwiesen zur Bebauung. Im Vollzugserlass vom 19.4.22  wurde dies nochmal bestätigt.

Hier die Artenschutzrechtliche Qualifizierung der Streuobstwiese Herzbohengarten/ Breitlau:

Die Streuobstwiese ist ein „artenreiches Vogelgebiet“ (Bioplan-Gutachten 2017) mit ca. 80 Vogelnistkästen und Bruthöhlen für Steinkauz, Jagd- und Reproduktionsgebiet für Fledermäuse, Standort von einheimischen einblättrigen Orchideen und vom Wiesenknopf und Wiesenknopfameisen-Bläuling.

Schützt das Nagoldtal bei Unterreichenbach

Kein 3-spuriger Ausbau der B 463 im Nagoldtal

Gemeinsam mit dem Bund Nordschwarzwald, mit dem Nabu, anderen Initiativen und einem breiten Parteienspektrum sprechen wir uns klar gegen den unnötigen dreispurigen Ausbau in einem besonders schützenswerten Teil des Nagoldtals bei Unterreichenbach aus.

Bitte beteiligt euch an der Online-Petition http://chng.it/d8Y7FqDVqH und unterstützt uns damit in unserem Einsatz zum Schutz des Nagoldtals.

Die Petition gegen den teilweisen Ausbau der B 463 finden Sie hier.